Allgemeine Geschäftsbedingungen Dr. Uebler Marketing & Strategie


§ 1 Allgemeines

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Vertragsangebote und Vertragsabschlüsse.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.


§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebotspreise sind längstens für einen Zeitraum von vier Wochen ab Angebotserstellung verbindlich.

(2) Eine Annahmeerklärung des Kunden, sei es schriftlich, mündlich oder in Textform ist für ihn verbindlich.

(3) Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach dem Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung.


§ 3 Auftragsumfang

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

(2) Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, die entweder von ihm selbst oder von ihm eingeschalteten Dritten an uns übermittelt werden. Wir sind zu einer inhaltlichen Überprüfung nicht verpflichtet.


§ 4 Änderungen des Leistungsumfangs und deren Vergütung

Mündliche Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung auf Stundenbasis gemäß dem im Angebot genannten Stundensatz.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen und Unterlagen rechtzeitig d. h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.


§ 6 Leistungsverzug

Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Im Falle von Leistungsverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des § 10 dieser Geschäftsbedingungen.

Die Überschreitung einer vereinbarten Leistungsfrist führt erst nach einer angemessenen Nachfristsetzung zum Verzugseintritt.


§ 7 Abnahme

Unsere Leistung gilt als abgenommen, sobald der Antraggeber nach erfolgter Abschlusspräsentation die Kurzusammenfassung unterzeichnet hat.


§ 8 Schutz des geistigen Eigentums

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

Wir behalten uns das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden.

Auf Verlangen hat der Auftraggeber auf unser Urheberrecht hinzuweisen.


§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme unter genauer Beschreibung der Mängel zu rügen.

(2) Wir sind zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehl, wird uns der Auftraggeber unter Fristsetzung eine weitere Gelegenheit zur Nachbesserung zu gewähren. Führt auch diese nicht zum Erfolg, steht dem Auftragnehmer das Recht zur Ersatzvornahme zu.


§ 10 Allgemeine Regeln für Schadensersatzansprüche gleich welchen Rechtsgrundes

(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Sofern uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und dies höchstens auf den doppelten Betrag der vereinbarten Vergütung.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Unberührt hiervon sind Ansprüche für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.


§ 11 Datenschutz und Verschwiegenheit

(1) Wir verpflichten uns, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die wir im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass wir von ihm übermittelte Daten speichern. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 BDSG darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten.


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtstand, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche, sich aus dem Vertrag aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche ist für beide Vertragspartner, sofern die Kaufleute sind, Nürnberg.

Die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss fremder Rechtsvorschriften wird vereinbart.


§ 13 Schlußbestimmungen

(1) Alle Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.